Informationen zum Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Gesetzeslücke bei der Ermächtigung von Videoaufzeichnungen
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (BVerfG, 2 BvR 941/08) sind allgemeine Videoüberwachungen (z.B. Videokameras auf Autobahnbrücke) Zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten mit der Erfassung von persönlichen Daten, Bildern, individuellen Autokennzeichen, etc. unzulässige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und deren Messergebnisse in weiteren Verfahren vor Behörden und Gerichten nicht verwertbar.
Im konkreten Falle führte dies dazu, dass eine Verurteilung eines Kraftfahrers wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die auf eine derartige Video-Aufnahme basierte, aufgehoben wurde.